Digitalkauf von Medien birgt hohes Risiko

Digital gekauft... und in die Röhre geschaut?

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Wo ist das Geld besser investiert: Einmalig Bares für ein paar DVDs mit den Lieblingsfilmen hinblättern oder ein Abonnement für einen Streamingdienstleister abschließen?
Wo ist das Geld besser investiert: Einmalig Bares für ein paar DVDs mit den Lieblingsfilmen hinblättern oder ein Abonnement für einen Streamingdienstleister abschließen?

Wer aktuelle Blockbuster, Kinoklassiker und Fernsehserien gucken möchte, kann diese entweder bei einem Streaminganbieter gegen ein monatliches Entgelt nutzen oder einmalig „digital kaufen“.

Gegenüber der virtuellen Ausleihe eines Films punktet die Kaufoption mit dem Vorteil, dass man ihn jederzeit erneut abrufen kann und auch nicht binnen einer gewissen Frist angesehen haben muss.

Außerdem – so der Werbesprech vieler Anbieter – gehöre einem der digital gekaufte Inhalt. Für immer. Garantiert. Versprochen. Hundert pro. Leider ist dem oft nicht der Fall…

Der Trick mit den AGB…

Ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen offenbart nämlich meist das genaue Gegenteil – gekaufte Medien können unter gewissen Umständen (z.B. Auslaufen von Lizenzvereinbarungen) vom Konto des Nutzers entfernt werden. In vielen Fällen ohne Erstattung des Kaufpreises.

So findet sich oft der folgende Passus in den Bedingungen:

Erworbene digitale Inhalte stehen zeitlich unbegrenzt für das Herunterladen und Streamen auf geeigneten Plattformen zur Verfügung, […]. Diese digitalen Inhalte können jedoch aufgrund von Lizenzbeschränkungen der Rechteeigentümer oder aus anderen Gründen unter Umständen nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn digitale Inhalte dadurch nicht mehr für den Download oder das Streamen bereitgehalten werden können.

Oder kurz gefasst: Kaufen meint eigentlich doch nicht dauerhaft besitzen… klingt komisch, ist aber ein weit verbreitetes Geschäftsgebaren.

Was geschieht im Fall einer Insolvenz?

Und selbst wenn die AGB in solchen Fällen eine Kompensation vorsehen… im Fall eines Konkurses oder der Geschäftsaufgabe sind natürlich alle Verpflichtungen des Anbieters gegenüber seiner Kunden oft nur noch das digitale Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen.

Die Bereitstellung digitaler Medien kostet Geld. Es müssen Serverkapazitäten und Bandbreite bereitgehalten werden. Wenn ein Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb einstellt (aus welchen Gründen auch immer), ist damit Schluss.

Und was ist mit Streaming?

Ein ähnliches Schicksal droht auch allen Streaming-Abonnenten: Die meisten Streaming-Dienste bereinigen früher oder später ihre Kataloge von Titeln, deren Lizenzvereinbarungen ausgelaufen sind oder die einfach nicht genügend Zuschauer finden.

Ist dann gar die Lieblingsserie der Kids betroffen oder ein eigener cineastischer Evergreen verschwindet im digitalen Nirwana – viel Spaß, eben diese persönlichen Highlights bei einem anderen Anbieter zu finden, der natürlich ebenfalls wieder abonniert werden will.

Beispielrechnung Streaming vs. Medienkauf

Aber Streaming lohnt sich doch trotzdem? Naja, das kommt auf den eigenen Medienkonsum an:

Gehen wir davon aus, dass ein Streamingdienst monatlich mit 10 € zu Buche schlägt und Sie davon drei abonnieren müssen, um auch wirklich immer Zugriff auf alle Favoriten zu haben. Das sind im Jahr 360 €.

DVDs und BluRays kosten durchschnittlich 13 € pro Stück. Davon könnten Sie sich über 27 Exemplare jedes Jahr leisten, die dann auch tatsächlich Ihnen gehören. Und nein, kein Filmstudio wird wegen einer abgelaufenen Lizenz bei Ihnen vorsprechen – kleiner Scherz… 😉

Zugegeben, mit knapp dreißig Filmen dürften echte Videojunkies nicht glücklich werden. Wer aber häufiger seine bevorzugten Favoirten guckt, für den ist der Kauf physischer Medien wohl die bessere Variante.

Fazit

Auch in voll digitalisierten Zeiten geht doch nichts über ein gut gefülltes Medienregal! 🙂

Oder zumindest ein ausreichend bestücktes NAS mit den (natürlich legal) heruntergeladenen Kopien der eigenen Lieblingsserien und Filme.

Übrigens: Beides hilft auch, die schwere Zeit zu überbrücken, wenn mal das Internet ausfällt…


Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: Mai 2023
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